neutral - emphatisch - kindgerecht

  • Ein Verfahrensbeistand, auch Anwalt des Kindes genannt – vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren. Er sorgt dafür, dass die Stimme des Kindes gehört und sein Wohl bei allen Entscheidungen berücksichtigt wird. In Deutschland wird ein Verfahrensbeistand bestellt, wenn es zum Beispiel um Sorgerechtsstreitigkeiten, Umgangsregelungen oder Kindeswohlgefährdungen geht.

  • Immer dann, wenn die Eltern sich über wichtige Angelegenheiten des Kindes nicht einig sind oder das Kind besonderen Schutz braucht, kann das Familiengericht einen Verfahrensbeistand einsetzen. Typische Fälle sind:

    • Streit um Sorgerecht oder Umgangsrecht

    • Verfahren zur Kindeswohlgefährdung

    • Wenn das Kind eigene Interessen hat, die von denen der Eltern abweichen

    • Wenn das Kind angehört werden soll, aber Unterstützung braucht

    Ziel ist es, dem Kind eine unabhängige und verständnisvolle Begleitung zu geben, die ausschließlich seine Interessen im Blick hat.

  • Der Verfahrensbeistand:

    • spricht mit dem Kind in geschütztem Rahmen

    • erklärt dem Kind das Verfahren altersgerecht

    • hört Wünsche, Sorgen und Bedürfnisse des Kindes an

    • tauscht sich mit Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen aus

    • erstellt eine Stellungnahme für das Familiengericht

    • begleitet das Kind zur gerichtlichen Anhörung (wenn gewünscht oder erforderlich)

    Dabei ist der Verfahrensbeistand unabhängig – er arbeitet weder im Auftrag des Gerichts noch im Auftrag der Eltern, sondern allein im Sinne des Kindes.

Der Fokus: Kindeswohl und rechtliches Gehör

Zentral für die Arbeit eines Verfahrensbeistands sind zwei Prinzipien:

  • Kindeswohl: Alle Entscheidungen vor Gericht sollen dem Kind gut tun und seine Entwicklung fördern. Der Verfahrensbeistand hilft dem Gericht, dies sachlich und kindgerecht einzuschätzen.

  • Rechtliches Gehör: Kinder haben ein Recht darauf, in Verfahren angehört zu werden. Der Verfahrensbeistand unterstützt sie dabei, sich mitzuteilen, und bringt ihre Perspektive klar ins Verfahren ein.

Neutral, empathisch, kindgerecht

Ein Verfahrensbeistand vermittelt zwischen den Beteiligten, ohne Partei zu ergreifen. Er nimmt Kinder ernst, begegnet ihnen auf Augenhöhe und setzt sich dafür ein, dass sie in schwierigen Verfahren nicht übergangen werden.

Der Verfahrensbeistand stärkt Kinder im Familiengericht – mit Empathie, Erfahrung und klarem Blick für das Wesentliche: das Kindeswohl.

  • Die Kosten für den Verfahrensbeistand trägt in der Regel der Staat. Als Verfahrensbeteiligte:r müssen Sie keine gesonderte Vergütung leisten. Die Bestellung erfolgt durch das Familiengericht, das auch für die Abrechnung zuständig ist.

  • Das Gespräch mit dem Kind findet in einer ruhigen, geschützten Atmosphäre statt – ohne Eltern, damit sich das Kind frei äußern kann. Ich erkläre altersgerecht, warum ich da bin, und höre zu, was das Kind bewegt. Dabei richte ich mich ganz nach dem Tempo und den Bedürfnissen des Kindes.

  • Das Kind entscheidet selbst, was ich weitergeben darf. Ich bespreche mit ihm, welche Wünsche, Gedanken oder Sorgen ich dem Gericht mitteilen soll. Persönlich Vertrauliches bleibt vertraulich – es sei denn, das Kind möchte, dass es angesprochen wird. So entsteht Vertrauen und Sicherheit.

  • Ja, das Kind wird im Regelfall angehört, da sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschaffen möchte. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann von der persönlichen Anhörung abgesehen werden. Als Verfahrensbeiständin begleite ich das Kind zu diesem Termin und unterstütze es vor Ort. In vielen Fällen reicht jedoch meine Stellungnahme aus, um die Sichtweise des Kindes einzubringen.

  • Das ist vollkommen in Ordnung. Kein Kind wird zu einem Gespräch gezwungen. Ich begegne jedem Kind mit Ruhe, Geduld und Verständnis. Wenn ein Kind nicht reden möchte, respektiere ich das und gebe dem Gericht eine Rückmeldung darüber, ohne Druck auszuüben.